Wir über uns...
Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK) versteht sich als unmittelbare Interessenvertretung der betriebswirtschaftlich-operativ verantwortlichen Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand o.ä.) kommunaler Krankenhäuser. Der IVKK erfüllt damit eine Funktion, die keine andere Organisation leistet. Aufgabe des IVKK ist es, die spezifischen Interessen kommunaler Krankenhäuser unabhängig von der Zugehörigkeit ihrer Trägerkommune zu einem kommunalen Spitzenverband zu artikulieren und gegenüber Politik, Verwaltung der Öffentlichkeit zu vertreten. Doppelarbeit zu anderen Organisationen im Bereich der Selbstverwaltung, als Tarifpartei, Einkaufsverbund oder als allgemeine berufsständische Vertretung usw. wird nicht nur nicht angestrebt, sondern explizit ausgeschlossen. In enger Kooperation mit hierfür existierenden Organisationen konzentriert sich der IVKK einzig und allein auf die Interessenvertretung für alle Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft.
Der Verband setzt auf eine Trägervielfalt mit einem starken, selbstbewussten kommunalen und damit am Gemeinwohl orientierten Krankenhausanteil. Er trägt mit seiner Arbeit dazu bei, die herausragende Leistung kommunaler Krankenhäuser für das Krankenhauswesen in Deutschland angemessen zu würdigen und zu erhalten.
Die Mitgliederversammlung des IVKK hat auf dieser Grundlage am 27. November 2009 in Stuttgart folgende Positionen verabschiedet:
