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Bundesrat gegen Korruption im Gesundheitssektor

Berlin. Der Bundesrat hat einen eigenen Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen eingebracht. Danach sollen bestechliche Ärzte, Apotheker und Therapeuten künftig mit Geld- oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren rechnen. Die zuständigen Behörden erhalten erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Die Regelungen sollen Teil des Strafgesetzbuchs werden.


Die Gesetzesinitiative geht auf die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz zurück. Die Länderkammer reagiert damit auf die hohen Verluste der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen durch Korruption und Betrug. In der Begründung wird auf Berechnungen verwiesen, wonach im Jahr 2011 von den ca. 195 Milliarden Euro Gesamtausgaben rund 11 Milliarden Euro verloren gegangen sind.
Die Länder verweisen darauf, dass die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften für eine effektive Bekämpfung der bestehenden Missstände nicht geeignet seien. Sie beziehen sich auf eine Regelungslücke im Strafgesetzbuch, die durch eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr offenbar wurde. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass freiberufliche Kassenärzte - anders als angestellte Ärzte - nicht dafür bestraft werden können, wenn sie Geld für die Verordnung bestimmter Arzneimittel annehmen.
Mit der Gesetzesinitiative sollen nicht nur die Unterschiede bei der Korruptionsbekämpfung zwischen Freiberuflern und angestellten Ärzten, sondern auch zwischen Kassen- und Privatärzten überwunden werden. Deshalb sei es notwendig, die neuen Reglungen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und sie nicht lediglich - wie kürzlich vom Bundestag beschlossen - im Sozialgesetzbuch V zu verankern.





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