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Unendliche Geschichte

Frankfurt/Main. Wie die Rhön Klinikum AG mitteilte, plane das Registergericht in Schweinfurt, die Satzungsänderungen im Handelsregister vorerst auszusetzen. Es wolle auf eine rechtskräftige Entscheidung über die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung warten. Diese hatte die Satzungsänderung beschlossen, dabei aber den Vertreter von B.Braun ausgeschlossen.
Rhön will nun offenbar prüfen, eine sofortige Beschwerde einzulegen, falls die Eintragung der Satzungsänderung tatsächlich ausgesetzt wird.


Hintergrund ist, dass die Rhön-Aktionäre auf ihrer Hauptversammlung die notwendige 90-Prozent-Zustimmungsquote der Stimmrechte für wichtige Entscheidungen kippten. Dabei wurden die Stimmen von B.Braun als wichtigem Anteilseigner nicht berücksichtigt. Dieser und auch noch weitere Aktionäre hatten daher gegen die Satzungsänderung Anfechtungsklage erhoben.





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