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DKG lehnt Selektivverträge strikt ab

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft lehnt Selektivverträge für die Kliniken strikt ab. Das fordert sie auch von der nächsten Bundesregierung. Im Positionspapier der Krankenhausträger heißt es: "Die Krankenhausplanung ist eine staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Selektives Kontrahieren einzelner Kassen würde die flächendeckende Versorgung zerstören."


Mit der geforderten qualitätsorientierten Vergütung würden Krankenhäuser einem Preiswettbewerb ausgesetzt, der letztlich dazu führen würde, dass die Qualität auf der Strecke bleibe. Zudem führe das zur Einschränkung der Wahlfreiheit für die Patienten. Die DKG warnt davor, das Grundprinzip des Festpreissystems in Frage zu stellen.
Eine Forderung der DKG ist auch die gleichberechtigte Mitgliedschaft im für die vertragsärztliche Versorgung zuständigen Bewertungsausschuss sowie in die entsprechenden Gremien der Bundesländer. Korrigiert werden müsse die Vergütung ambulant erbrachter Leistungen durch die Krankenhäuser.
Auch künftig sollten neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ohne vorherige Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen, heißt es in dem Papier.
Die DKG erwartet von der neuen Bundesregierung auch, dass sie das neue Entgeltsystem für die psychiatrische und psychosomatische (PEPP) Kliniken nur einführt, wenn Leistungsbeschreibung und Kalkulation so ausgestaltet sind, dass sie nicht zu einer Verschlechterung der Leistungen für die Patienten führen. Falls das im vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist, sei das budgetorientierten Finanzierungssystem beizubehalten.
Die DKG spricht sich gegen die Einführung von Mindestmengen bei bestimmten Leistungen aus. Die Politik soll auch auf die Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln reagieren sowie auf die deutlich gestiegenen Haftpflichtprämien für die Krankenhäuser.





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