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Es gilt das Krankenhausentgeltgesetz

Köln. Im Streit um die Entgelte ausgegründeter Privatkliniken hat das Bundesverfassungsgericht die Klage des Helios-Konzerns nicht angenommen. Helios wollte gegen eine gesetzliche Regelung klagen, nach der auch für ausgegründete Privatkliniken die Preisbestimmungen des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung gelten. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar vorigen Jahres.
Die ausgegründeten Privatkliniken – meist auf dem Krankenhausgelände – hatten zuvor für die Behandlung von Privatpatienten höhere Preise abgerechnet. Das war der PKV ein Dorn im Auge. Sie hatte geklagt, war aber 2011 vor dem Bundesgerichtshof unterlegen. Der hatte entschieden, dass das Krankenhausentgeltgesetz für die Ausgründungen keine Geltung habe. Als Reaktion darauf beschloss die damalige Regierungskoalition eine Gesetzesänderung, in der Helios aber einen Verstoß gegen Grundrechte sah.
Die Verfassungsrichter urteilten aber, es liege keine Verletzung der Verfassungsrechte vor. Das Ziel, Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz zu gewähren, stelle ein im Rahmen der Berufsfreiheit beachtliches Allgemeininteresse dar.





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