SKIP TO CONTENT

Nachricht

Koalitionsvertrag: wichtige Themen ausgespart

Berlin. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält für die Krankenhäuser etliche Enttäuschungen. So fehlt darin völlig das brisante Thema Investitionsfinanzierung. Dem Medizinischen Dienst sollen die Krankenhäuser für unangemeldete Kontrollen die Türen weit öffnen. Er soll überprüfen dürfen, ob die Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualitätssicherung eingehalten werden. Insgesamt will die Koalition eine Qualitätsoffensive für die stationäre Versorgung starten und Qualität soll als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt werden.

Neben dem bisher schon zuständigen Aqua-Institut soll es ein weiteres Qualitätsinstitut geben, das Sektor übergreifend Routinedaten sammelt, auswertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht.

Die Qualitätsberichte sollen für die Patienten verständlicher werden. Auch hier soll der GBA entsprechende Vorgaben machen, wie überhaupt dem GBA viele neue Aufgaben durch den Koalitionsvertrag zufallen.

Positiv ist, dass mit Mehrleistungsabschlägen differenzierter umgegangen werden soll. Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität können davon ausgenommen werden und für besondere Qualität sogar Zuschläge erteilt werden. Bei unterdurchschnittlicher Qualität gibt es Abschläge.

Der Einstieg in Selektivverträge beginnt damit, dass der GBA vier planbare Leistungen auswählen soll, bei denen die Krankenkassen modellhaft ab 2015 bis 2018 Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern abschließen dürfen. Die Kriterien für diese Verträge sollen auf Landesebene von den Kassen einheitlich und gemeinsam festgelegt werden.

Bisher schon vorhanden, aber kaum praktikabel, sollen nun die Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser zu vereinbaren, gesetzlich konkretisiert werden. Die Kriterien dafür wird – welche Überraschung – der GBA festlegen.
Sorgenkind der Krankenhäuser: Notfallversorgung. Hier bleibt der Sicherstellungsauftrag bei den KVen, sie und die Krankenhäuser sollen aber regelhaft in diesem Bereich kooperieren. Zur Vergütung ist da noch nichts gesagt.

Für die Vergütung von Hochkostenfällen der Universitätskliniken und Krankenhäuser der Maximalversorgung soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bis Ende 2014 eine spezielle Vergütungsform entwickeln und auch Leistungen der Hochschulambulanzen sollen "angemessen" bezahlt werden.

Wer an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116 b SGB V) teilnehmen möchte, muss bestimmte Qualitätsnachweise erbringen. Welche, legt der - GBA fest.

Eine Krankenhausreform wird es wohl geben. Die Eckpunkte dafür wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende nächsten Jahres festlegen.

Der Grundsatz der Tarifeinheit wird festgeschrieben – hier geht es nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip – eine schmerzliche Festlegung für den Marburger Bund.

Was alle Gesundheitsanbieter treffen wird: Die Koalition rechnet ab 2015 mit weniger Einnahmen des Gesundheitsfonds und will daher vor allem die Ausgaben im Blick behalten. Sie wird vermutlich selbst auch für weniger Einnahmen sorgen, denn der Steuerzuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro, der ursprünglich festgeschrieben werden sollte, spielt im endgültigen Koalitionspapier keine Rolle mehr. Man kann vermuten, dass die Koalitionäre ihn mit in die Gegenrechnung der Segnungen in Höhe von 23 Mrd. Euro, die sie verteilen wollen, als Verfügungsmasse aufgenommen hat.

Insgesamt gesehen bleiben die wenigen Seiten zum Thema Krankenhaus in vielen Teilen lückenhaft, oft vage und vielfach von der möglichen Umsetzung her aus Sicht der Praxis schlecht nachvollziehbar. Einige positive Signale gibt es dennoch. Dazu gehört, dass die Schwachstellen der Berechnung des Orientierungswertes offenbar erkannt wurden.





SKIP TO TOP