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Verfahren abgelehnt

Magdeburg/Neu Olvenstedt. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Andreas Brakmann wird es keine Hauptverhandlung wegen Untreue geben. Das berichtet die Magdeburger Volksstimme. Das Landgericht Magdeburg habe ein Verfahren abgelehnt. Begründung: kein hinreichender Tatverdacht.

Andreas Brakmann habe zwar das stadteigene Klinikum aus den roten Zahlen geholt. Vor allem aus dem eigenen Haus seien ihm aber verschwenderischer Umgang und Untreue mit Klinikgeldern vorgeworfen worden, schreibt das Blatt. Es sei dabei um Dienstreisen, Bilderkäufe, Einladungen gegangen. Brakmann habe in der folgenden heftigen Diskussion immer wieder seine Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft habe einen Anfangsverdacht gesehen, ermittelt und im Frühjahr 2013 Anklage erhoben. Der Vorwurf lautete auf Veruntreuung von Klinikgeldern in 61 Fällen mit einer Gesamtsumme von rund 200000 Euro.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts, so der Bericht der Zeitung, habe die Anklage gegen Brakmann nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da er nach Meinung des Gerichts weder seine rechtlichen Befugnisse als Geschäftsführer missbraucht noch seine Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Klinikums verletzt habe. Zudem könne ihm auch vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden – in diesem Fall die letzte Instanz.

Andreas Brakmann ist seit Frühjahr 2013 Geschäftsführer des Zentralklinikums Suhl.





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