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IVKK: Krankenhausfinanzierung völlig neu ausrichten

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser IVKK hat am 23. Januar in einer Pressekonferenz zum Thema gefordert, die Krankenhausfinanzierung von Grund auf neu auszurichten. Der IVKK-Vorsitzende Bernhard Ziegler erklärte gegenüber den Teilnehmern des Pressegesprächs, das Urteil des Landgerichts Tübingen bestätige zwei Kernpositionen des Verbandes: Krankenhäuser seien keine renditeorientierten Wirtschaftsunternehmen im herkömmlichen Sinne und sie fielen nicht unter das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union, da die Anwendung dieses Beihilferechtes den gesetzlichen Auftrag der Krankenhäuser unmöglich machen würde.

Ziegler begründete, die Versorgung in der Fläche werde zumeist von kommunalen Kliniken sichergestellt, ebenso wie die Ausbildung zumeist von öffentlichen Häusern getragen werde. Auch die Vorhaltung einer Notfallaufnahme sei überwiegend an kommunalen Kliniken angesiedelt. Schließlich bestünde gerade an öffentlichen Häusern ein erheblicher Investitionsstau, den die Länder verursacht hätten. In allen diesen Punkten lägen die Gründe für strukturelle Defizite im Krankenhausbereich.
Mehr zur Pressekonferenz unter www.ivkk.de





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