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BÄK legt Forderungskatalog für Krankenhausreform vor

Berlin. Eine Neukonzeption des DRG-Fallpauschalensystems, eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung und endlich ausreichend Investitionsmittel für die Kliniken – diese und weitere Forderungen richtet die Bundesärztekammer (BÄK) in zwei Positionspapieren an die Politik in Bund und Ländern.

Zahlreiche Reformbaustellen müssten im Zuge der angekündigten gesetzlichen Regelungen im Krankenhaussektor dringend angegangen werden, um Unterfinanzierung, Überregulierung und Kommerzialisierung bei den Kliniken zu überwinden. In ihrem Positionspapier zur Krankenhausfinanzierung macht die Ärzteschaft insbesondere das G-DRG-Fallpauschalensystem als dringend reformbedürftig aus. Während das System im Ausland meist nur indirekt für die Budgetverhandlungen herangezogen wird, sei es in Deutschland zu einem für das wirtschaftliche Überleben der Häuser maßgeblichen Bestimmungsfaktor geworden.

Die BÄK fordert unter anderem, ausreichende Ermessensspielräume für Krankenhäuser und Kostenträger bei den Budgetverhandlungen zu schaffen. Bei der Vergütung müsse die Sicherstellung der wohnortnahen Krankenhausbehandlung in strukturschwachen Gebieten ebenso berücksichtigt werden wie die Finanzierung von Extremkostenfällen. Auch steigende Ausgaben durch Tarifanpassungen, Prämiensteigerungen bei Haftpflichtversicherungen oder Energiekosten müssten in die Verhandlungen mit einfließen.

Unzufrieden ist die Bundesärztekammer auch mit der geplanten Einführung pauschalierter Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Die BÄK fordert, die gesetzlich verpflichtende PEPP-Einführung auszusetzen. Notwendig sei zunächst ein Ansatz, der den tatsächlichen Aufwand in den Kliniken, insbesondere den Personalbedarf, zutreffend abbildet. Dieses System müsse zunächst in freiwillig teilnehmenden Krankenhäusern getestet werden.

Weiteren Reformbedarf sieht die Ärzteschaft auch bei der Investitionsförderung für Krankenhäuser durch die Länder. Die Mittel sind seit 1991 um rund 30 Prozent gesunken. Das daraus entstandene Defizit beläuft sich bundesweit auf mehr als 30 Milliarden Euro. Die BÄK fordert, dass der Bund ergänzend zur Investitionsförderung der Länder weitere Mittel für die Kliniken zur Verfügung stellt. „Als Bemessungsgrundlage für die Zuweisung könnte dabei unter anderem die vom Institut für das Entgeltsystem für das Krankenhaus entwickelte DRG-bezogene Investitionskostenkalkulation genutzt werden", heißt es in dem Papier.

Um zu verhindern, dass mit steigendem ökonomischem Druck und einem ausufernden Wettbewerb die hohe Qualität der stationären Versorgung gefährdet wird, bedarf es nach Überzeugung der Ärzteschaft zudem einer krankenhausplanerischen Flankierung. Die BÄK appelliert an die Länder, Mindestanforderungen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung aufzustellen. Diesen Mindestanforderungen müssten klar definierte Qualitätskriterien, unter anderem zur Verfügbarkeit fachärztlicher Kompetenz, zur personellen und technischen Ausstattung sowie zu Kooperationen mit anderen Einrichtungen, zu Grunde gelegt werden.





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