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Unikliniken fordern kostendeckende Vergütung

Berlin. Auf ihrem diesjährigen Frühjahrsforum forderten die Universitätskliniken eine kostendeckende Vergütung der Hochschulambulanzen. Ralf Heyder, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika, erklärte, die aktuelle Vergütung sei unangemessen und müsse reformiert werden. Das habe auch die Bundesregierung anerkannt und im Koalitionsvertrag angekündigt, die Finanzierung der Hochschulambulanzen neu zu regeln. Wie diese neue Vergütung aussehen soll und welche Rolle die Ambulanzen für das Gesundheitssystem spielen, darüber diskutierten die Referenten auf der Tagung der Hochschulmedizin in Berlin.


Ein Grund für die unzureichende Finanzierung seien die teilweise viel zu gering bemessenen Quartalspauschalen. Zusätzlich seien für die ursprünglich für Forschung und Lehre zugelassenen Hochschulambulanzen Fallobergrenzen festgelegt, die ihrer Nachfrage durch die Patienten nicht mehr gerecht würden. Die Patienten werden nach dieser Überschreitung ohne Vergütung versorgt. Als ein Beispiel wird die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz aufgeführt, wo im letzten Jahr über 100.000 Fälle behandelt, aber nur 83.000 bezahlt wurden.
Die Hochschulambulanzen der deutschen Universitätsklinika behandelten fächerübergreifend und brächten medizinische Innovationen in das gesamte Gesundheitswesen ein. Diese aufwändige und spezialisierte Medizin gehe in weiten Teilen über die vertragsärztliche ambulante Standardversorgung hinaus. Eine Vergütung der Hochschulambulanzen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder den Paragrafen 116b, der die ambulante spezialfachärztliche Versorgung regele, könne deshalb für die Uniklinika keine Lösung sein.
Derzeit gebe es einen Flickenteppich von 16 verschiedenen Regelungen für den ambulanten Bereich. Das sei in der Praxis nicht zu handhaben. Deshalb wird auch ein einheitlicher Rechtsrahmen gefordert.





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