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Nicht alle Landeplätze können bleiben

Brüssel/Berlin. Ende Oktober tritt die EU-Verordnung 965/201in Kraft. Sie hat deutliche Auswirkungen auf die Luftrettung auch in Deutschland, das sie nach einem Jahr Aufschub umsetzen muss. Entsprechend der Verordnung dürfen Rettungshubschrauber-Piloten nur noch auf Plätzen an Krankenhäusern landen, die der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entsprechen. So gibt es zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern 16 Hubschrauberlandeplätze an Kliniken, von denen die meisten die künftigen Vorschriften bisher nicht erfüllen.


Nach Angaben des dortigen Sozialministeriums werden acht der Plätze gerade umgerüstet, so u.a. am der Helios-Klinikum Schwerin und Südstadt-Klinikum Rostock. Die Landeskrankenhausgesellschaft rechnet mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Landeplatz. Laut Aussage des Bundesverkehrsministeriums gegenüber dem NDR sollen so viele Hubschrauberlandeplätze wie möglich erhalten werden. In dicht bebauten Bundesländern wird das schwieriger sein als in Flächenländern. In ersteren steht offenbar jeder zweite Landeplatz zur Disposition.





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