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Ziel: Ambulant vor stationär

Berlin. Ein Gutachten der Beratungsgesellschafft Agenon im Auftrag von Zi und Barmer GEK zum Potenzial der ambulanten Versorgung wurde im Rahmen des Forums des Zentralinstitus für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Berlin vorgestellt. Es zeigt methodische Möglichkeiten, wie der konkrete Versorgungsbedarf der Bevölkerung einer Region analysiert und bewertet, auf dortige Krankenhäuser bezogen werden und schließlich in die Verhandlungen mit den Kliniken einfließen kann.
„Die Arbeitsteilung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich und erscheint nicht immer gut begründet. Bessere Effizienz in der medizinischen Versorgung setzt aber voraus, dass sowohl ambulant als auch stationär die Entwicklung des konkreten Behandlungsbedarfs stärker berücksichtigt wird. Das entspräche dem Grundsatz einer rationalen sektorenübergreifenden Versorgungsplanung“, so Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK, dazu.


„Krankenkassen und Krankenhäuser sollten für das Folgejahr Leistungsmengen vereinbaren, die auch Verlagerungen der Versorgungsebene vom stationären in den ambulanten Bereich und das ambulante Potenzial stärker berücksichtigen“, fordert Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried. Dazu müssten jedoch die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, vor allem in den Krankenhausgesetzen. So könnten Verlagerungseffekte an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung angemessen berücksichtigt werden.
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Barmer GEK fordern Änderungen im Sozialgesetzbuch und dem Krankenhausgesetz. Ziel solle sein, dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ mehr Geltung zu verschaffen, der quer durch die Republik sehr unterschiedlich umgesetzt werde. „Ein Grund dafür ist, dass Budgetverhandlungen zwischen Krankenkassen und Kliniken nicht den realen Versorgungsbedarf in einer Region berücksichtigen, sondern vor allem Strukturen und Leistungsmengen der Vergangenheit fortschreiben, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das Gutachten unter www.agenon.de/publikationen/AGENON_2014_07.pdf  





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