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Ersatzkassen zum Versorgungsstrukturgesetz II

Berlin. Das vor drei Jahren in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz I hat die Probleme in der vertragsärztlichen Versorgung nicht hinreichend gelöst. Dieses Fazit zog Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf einem Presseworkshop in Berlin. „Die ärztliche Versorgung ist deutlich teurer geworden, aber nach wie vor bestehen große Verteilungsprobleme: Zu viele Ärzte in Ballungsräumen, zu wenig Hausärzte in ländlichen Regionen.“ Das von der Großen Koalition geplante Versorgungsstrukturgesetz II müsse daher verbindlichere Regelungen und Instrumente zum Abbau von Überversorgung vorgeben und gleichzeitig konsequent die Versorgungsengpässe im hausärztlichen Bereich in ländlichen Regionen in den Fokus stellen. Aus aus Sicht des vdek sollten für das anstehende Versorgungsstrukturgesetz II die folgenden 8-Punkte besonders beachtet werden:


Hauptaufgabe sei der Abbau der Überversorgung. Versorgungsengpässe gebe es derzeit nur punktuell vor allem bei den Hausärzten in ländlichen Regionen. Perspektivisch werde sich die Versorgungssituation hier verschärfen. Erhebliche Verteilungsprobleme sieht der vdek auch bei den Psychotherapeuten. Allein in der Universitätsstadt Tübingen liege der Versorgungsgrad bei 588,7 Prozent.
Der Praxisaufkauf habe sich in der jetzigen Ausgestaltung als stumpfes Schwert erwiesen. Der Gesetzgeber müsse deshalb im Rahmen der Bedarfsplanung verbindliche Regelungen zum Aufkauf von Arztpraxen und damit zum Abbau von Überversorgung vorgeben. Deshalb sei das Letztentscheidungsrecht der KVen abzuschaffen. werden.
Die im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes I erfolgte Regionalisierung des Vergütungssystems habe nicht zu einer gezielten Förderung von (Haus-)Ärzten in ländlichen Regionen geführt. Vielmehr profitierten die Ärzte flächendeckend und fachgebietsübergreifend von der Honorarreform. Finanzielle Anreize für Ärzte müssten daher zielgerichteter erfolgen, etwa in Form eines vom Gesetzgeber festgelegten regionalen Preiszuschlags für Leistungserbringer in unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten Regionen.
Geld allein werde die Probleme dennoch nicht lösen. Ein Honorarzuschlag wirke deshalb nur in Kombination mit anderen gesetzgeberischen Maßnahmen, wie z.B. durch Flexibilisierung der Zulassung, Reduzierung von Bereitschaftsdiensten durch gemeinsame Notfallversorgung, Gewährung von günstigeren Krediten, Förderung von mobilen Praxen und Telemedizin, Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bis hin zur Öffnung von Krankenhäusern.
Um den ärztlichen Nachwuchs zu fördern, müssten die Allgemeinmedizin aufgewertet und z.B. durch Stipendien Anreize für eine ärztliche Tätigkeit in strukturschwachen Regionen gesetzt werden. Zur Förderung des ärztlichen Nachwuchses bedarf es daher einer Bund-Länder-Initiative, denn die ärztliche Ausbildung ist Sache der Länder. Die finanzielle Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung durch die Krankenkassen reiche allein nicht aus, um mehr Mediziner für die Allgemeinmedizin zu begeistern.
Selektivverträge oder Integrierte Versorgungsverträge der Krankenkassen hätten sich bewährt, seien eine sinnvolle Ergänzung zu den Kollektivverträgen von Krankenkassen und KVen und böten auch die Chance einer gezielten Förderung von Leistungen/Ärzten in strukturschwachen Regionen. Allerdings brauchten die Krankenkassen mehr vertragliche Freiräume. Insbesondere müssten die hohen bürokratischen Aufwände (Vorlagepflichten) beim Bundesversicherungsamt (BVA) entfallen und die widersprüchliche Aufsichtspraxis von BVA (bundesunmittelbare Krankenkassen) und Länderaufsichten (Regionalkassen) beendet werden.
Der vdek unterstütze die Schaffung eines Innovationsfonds zur Förderung neuer Sektor übergreifender Versorgungsformen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Förderkriterien, Zeitraum und Evaluation der Verträge sollten aber genau festgelegt werden. Im Mittelpunkt sollte u. a. die Verbesserung der Qualität, die Optimierung der Zusammenarbeit und Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Regionen stehen. Generell müsse gelten: Kein Antrag ohne Beteiligung der Kassen!
Die psychotherapeutische Versorgung sei suboptimal und müsse reformiert werden. Im Mittelpunkt muss eine zielgenauere Versorgung der Patienten ohne längere Wartezeiten stehen. Hierzu müssten Kurzzeit- und Gruppentherapien gefördert und auch das Antrags- und Gutachterverfahren vereinfacht werden. Der vdek schlägt zudem die Vorschaltung einer psychotherapeutischen Sprechstunde und die modellhafte Erprobung einer intelligenten Koordinierungsstelle vor.





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