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Grundlohnrate 2015 festgelegt

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Grundlohnrate für 2014 auf + 2,53 Prozent festgelegt. Das BMG stellt bis zum 15. September eines jeden Jahres die Grundlohnrate fest. Bezugsgröße ist der Zeitraum der zweiten Hälfte des Vorjahres und der ersten Hälfte des laufenden Jahres gegenüber dem entsprechenden Zeitraum der jeweiligen Vorjahre. 


Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), erklärte dazu: "Mit 2,53 Prozent wird eine erste maximale mögliche Obergrenze für die Vergütungszuwächse bei den Krankenhausleistungen vorgegeben, die nicht ausreichen würde, den Personalkostenzuwachs, der schon heute über Tarifverträge für das nächste Jahr definiert ist, zu refinanzieren. Der maßgebliche Tarifabschluss für den Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, der TVÖD, sieht für das nächste Jahr Vergütungszuwächse von ca. 3 Prozent vor. Sollte der bis Ende des Monats zu ermittelnde Orientierungswert nicht über der Grundlohnrate liegen, zeichnet sich schon heute die Fortsetzung des Rationalisierungsdrucks im Personalbereich der Krankenhäuser ab. Dieser wird verschärft durch den Wegfall der 0,8 prozentigen Vergütungszuschläge, die die Krankenhäuser als einmalige Hilfsmaßnahme im laufenden Jahr noch erhalten.
Der Hilfsbedarf für die Krankenhäuser besteht angesichts von fast 50 Prozent Häusern mit roten Zahlen und angesichts der hohen Personalkostenzuwächse unverändert fort. Wenn die Koalition ihre grundsätzlich richtige Einschätzung zur problematischen Personalsituation im Krankenhauswesen ernst meint, muss sie Vergütungszuwächse oberhalb dieser gesetzlichen Vergütungszuwachsdeckelung zulassen und den Vergütungszuschlag auch für das nächste Jahre beschließen."





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