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Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht abgewiesen

Stuttgart.  Der Landkreis Calw darf auch künftig die Kreiskliniken finanziell unterstützen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken BDPK auf Unterlassung von staatlichen Subventionen an die Kreiskliniken Calw abgewiesen. Der BDPK hatte gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung der aus seiner Sicht rechtswidrigen Subventionen für die Kreiskliniken Calw GmbH geklagt. Die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz wurde jetzt vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.


Der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler, kommentierte:
„Das Oberlandesgericht hat eindeutig entschieden: Krankenhäuser sind eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger. Sie mit den Ordnungsprinzipien des EU-Binnenmarktes zu messen, wäre die eigentliche Verzerrung, weil die Entscheidungs- und Regelungskompetenz auf der Ebene der Ländergesetzgebung liegt und bleiben soll. Das ist der Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes.
Ich fordere den BDPK auf, das Urteil zu akzeptieren, oder die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Denn nur dort kann geklärt werden, wie sich das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsgebot zum Gedanken des EU-Binnenmarktes verhält. Die Auffassung des IVKK ist hier klar: die Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt!“





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