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Ersatzvornahme für Fallpauschalenkatalog

Berlin/Düsseldorf. Das Bundesgesundheitsministerium hat für den Fallpauschalenkatalog 2012 eine Ersatzvornahme erlassen. Grund ist, dass sich die Partner der Selbstverwaltung nicht über die Einpreisung der Mittel aus dem Pflegestellen-Förderprogramm einigen konnten. Ferdinand Rau, Referatsleiter „Wirtschaftliche Fragen der Krankenhäuser“ im Bundesgesundheitsministerium, sagte auf dem 34. Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf, das Ministerium rechne damit, dass die Ersatzvornahme Anfang Dezember in Kraft treten könne.

Das Geld, das die Kassen seit 2009 für die Einstellung neuer Pflegekräfte gezahlt haben, soll künftig in Bereiche fließen, die einen großen pflegerischen Aufwand haben. Dafür wurden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zwei neue Zusatzentgelte vorgesehen – für Kinder 2.805 Euro und für Erwachsene 1.290 Euro.

Die Krankenkassen befürchten hier eine Überfinanzierung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht diese Gefahr dagegen nicht. Die neuen Zusatzentgelte würden im kommenden Jahr rund 300 Mio. Euro zusätzliche Erlöse für die Krankenhäuser bedeuten, mit 200 Mio. Euro würden die Landesbasisfallwerte aufgestockt – insgesamt so viel, wie in 2011 die Fördermittel ausmachen.

Das Ministerium will nun mit der Ersatzvornahme festlegen, dass die Fördermittel weder aufgestockt noch gemindert werden.



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