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Deutscher Ethikrat zu Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Berlin. In einer aktuellen Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende und eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen. Die Organtransplantation sei ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beitrage, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer sei es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hätten. Jeder Mensch müsse die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gelte auch für die Frage, wann der Mensch tot sei.

Der Rat erklärt, um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, seien Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig, die mit der Stellungnahme befördert werden sollen. Dazu werde einerseits die weitreichende Einigkeit über viele Elemente des Todesverständnisses und einen angemessenen Umgang mit hirntoten Menschen herausgestellt. Andererseits würden aber auch die bestehenden Kontroversen aufgezeigt. Diese Kontroversen beträfen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist. Sie beträfen auch die Frage, ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreiche, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werde. Diese Fragen könnten nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürften der ethischen Reflexion.

Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Gremiums ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.

Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht, die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen.

Darüber hinaus sei es erforderlich, die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Seine Empfehlungen beziehen sich auf die Gespräche mit den Angehörigen, die Aufklärung der Bevölkerung und die Bestellung von Transplantationsbeauftragten.

So hält es der Deutsche Ethikrat für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.

Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören u.a. Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen. Zu letzteren sieht der Ethikrat auch gesetzlichen Handlungsbedarf.

Der vollständige Text der Stellungnahme unter http://ots.de/hG7CK.





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