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Kommunale Miteigentümer streiten für Gewinnausschüttung

Gotha. Die Betreibergesellschaft des Kreiskrankenhauses Gotha-Ohrdruf fordert vom Helios-Konzern, Gewinne aus dem Betrieb des Krankenhauses nicht vollständig in eine Konzernrücklage zu stecken, sondern auszuschütten. Über den Rechtsstreit berichtete das Neue Deutschland am 9. März. Dem privaten Klinikkonzern gehören 51 Prozent des Krankenhauses, dem Landkreis Gotha und der Stadt Ohrdruf 49 Prozent. Helios will die Gewinne gegen den Willen des kommunalen Partners weiterhin in eine Konzernrücklage stecken. Ob dies zu Recht geschieht, müssen nun die Richter des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena entscheiden.


Wie die Zeitung schreibt, haben die Richter in einer mündlichen Verhandlung bereits deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht die Position des Konzerns nicht zu halten sein werde, auch wenn er die Mehrheit besitze. Die Wünsche der Minderheitsgesellschafter müssten ebenfalls berücksichtigt werden. Die Kommunen fordern eine Teilausschüttung der Gewinne. Auf die Verwendung der Rücklage haben sie keinen Einfluss.
Die Haltung der Richter in Jena bestätigt die des Landgerichts Erfurt, das in dem Fall bereits im vorigen Jahr geurteilt hatte. Helios war gegen das Urteil vor das OLG gezogen. Wie die Zeitung weiter scheibt, geht es bei der Verhandlung in Jena um einen Betrag von rund 2,1 Mio. Euro, die nach dem Willen der kommunalen Miteigentümer aus dem Gewinn des Jahres 2012 ausgeschüttet werden müssten. Allerdings seien die in Frage kommenden Summen noch deutlich höher, wenn man die Gewinne seit 1996 betrachtet. Insgesamt seien mehr als 130 Millionen Euro in die Konzernrücklage geflossen. In jedem Jahr kämen nach Aussagen der Stadtvertreter zehn bis zwölf Mio. Euro hinzu.
Derzeit sei der Streit so heftig geworden, dass sich Landkreis und Stadt vorstellen könnten, ihre Anteile zu verkaufen. Einziger realistischer Bieter wäre Helios.





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