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Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

Berlin. Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Präventionsgesetz verabschiedet. Es soll vor allem die Prävention in den Lebenswelten – Kindergärten, Schulen, Pflegeheime, Betriebe – stärken. Kurzfristig waren aufgrund der Maserninfektionen Regelungen zum Impfschutz aufgenommen worden, darunter die Pflicht zur Vorlage eines Impfausweises in den Kitas.
Kritisiert wird vor allem von den Krankenkassen, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine pauschale Vergütung für ihre Projekte von den Krankenkassen erhalten soll. Das sei eine direkte Quersubvention einer untergeordneten Bundesbehörde durch Versichertengelder.





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