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DKG: Reform wird Personalsituation verschärfen

Berlin. „Die Krankenhäuser brauchen eine bessere Personalausstattung und müssen diese auch finanzieren können. Die von der Bundesregierung geplante Reform wird jedoch die Personalsituation weiter verschärfen“, erklärte Thomas Reumann, Präsident der DKG.
Notwendigen Änderungsbedarf sieht der DKG-Präsident in den nachfolgenden Punkten:


Eine konsequent personalorientierte Ausrichtung der Finanzierung der Krankenhäuser darf den Versorgungszuschlag nicht wegkürzen. In 2017 würden die Krankenhäuser 500 Millionen Euro, das entspricht finanziellen Mitteln in Höhe von 10.000 Pflegestellen, verlieren.
Auch darf die jährliche Preisanpassung (Landesbasisfallwerte) nicht durch neue Deckelungs- und Absenkungsvorgaben belastet werden.
Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in den Vergütungsanpassungen 1:1 abgebildet werden.
Die zusätzlichen Leistungen, die aufgrund von Demographie und Morbidität von den Krankenhäusern zu erbringen sind, dürfen nicht durch überzogene Preisabschläge belastet werden. Die neu vorgesehenen Fixkostendegressionsabschläge von 50 Prozent und mehr gehen zu Lasten des Personalbudgets, das bekanntlich den größten Fixkostenblock bildet.
G-BA-Beschlüsse und Qualitätssicherungsmaßnahmen, die neue Personalvorhaltungen erfordern, müssen durch Zuschläge auf die Fallpauschalen refinanziert werden.
Das Personalförderprogramm muss die zusätzlichen Stellen auch voll finanzieren.
In der von der Gewerkschaft geforderten Einführung von Personalanhaltszahlen sehen die Träger der Krankenhäuser allerdings kein geeignetes Mittel. Der Personalbedarf lasse sich nicht normativ festlegen und sei von vielen, nur vor Ort einschätzbaren Bedingungen abhängig. Er könne deshalb nur eigenverantwortlich in den Krankenhäusern festgelegt werden.





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