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Marburger Bund erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz

Berlin. Der Marburger Bund hat gegen das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit Verfassungsbeschwerde erhoben. Zugleich hat er beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen. 

Der Verband begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstellt. „Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert. Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt. Der Sache nach kommt im Tarifeinheitsgesetz der unausgesprochene Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das notstandsfeste Grundrecht der Koalitionsfreiheit einer formlosen Verfassungsänderung zu unterziehen. Diesen Angriff auf Grundrechte unserer Mitglieder können und wollen wir nicht dulden. Deshalb haben wir heute die Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, um nicht wieder gutzumachenden Schaden vom Marburger Bund abzuwenden“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Mit seinen Regelungen zur Auflösung von Tarifpluralitäten und zur Feststellung von gewerkschaftlichen Mehrheiten im Betrieb verletze das Tarifeinheitsgesetz den Wesensgehalt des Grundrechts der Koalitionsfreiheit, so der MB. Es verstoße auch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Mit dem Tarifeinheitsgesetz kehrt Deutschland zum Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" zurück. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll damit eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Die Neuregelungen greifen nicht für Tarifverträge, die am Tag nach der Verkündung bereits gelten.
Unter anderem der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatten bereits angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben.





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