SKIP TO CONTENT

Nachricht

Werden private Rettungsdienste ausgeschlossen?

Berlin. Das Bundeskabinett hat am 9. Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der nach Befürchtungen des Bundesverbands eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. (BKS) Hunderte privater Rettungsdienstunternehmen in Deutschland künftig vom Rettungsdienst ausschließen solle. Nach Angaben des Verbands begünstigt das Gesetz einseitig nur die vier Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund.


Auf die Krankenversicherten könnten dadurch hohe Kosten zukommen. Man erwarte zudem eine Verschlechterung der Qualität im Rettungsdienst. Bereits heute betrage der Marktanteil der vier Hilfsorganisationen im Rettungsdienst rund 90 Prozent, allen voran das Rote Kreuz mit knapp 60 Prozent. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts sehe vor, dass selbst dieser kleine Marktanteil zu Gunsten der vier Hilfsorganisationen verschoben werden soll, befürchtet der Verband.
Nach Planungen des Gesetzgebers sollen die vier Hilfsorganisationen in Zukunft Aufträge, die meist mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen, direkt und ohne ein transparentes Vergabeverfahren erhalten. Private Rettungsdienstunternehmen würden dadurch systematisch vom Markt verdrängt, ihre Existenz wäre damit gefährdet, wie Uwe Fleischer, Präsident des BKS, in einer Presseerklärung betonte. Diese Überregulierung sei überhaupt nicht nachvollziehbar, da die vier Hilfsorganisationen ohnehin von vielen steuerlichen Ausnahmeregelungenprofitieren würden, so Fleischer.





SKIP TO TOP