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Bundesländer nehmen zum KH-SG Stellung

Berlin. Die Bundesländer haben in ihrer Sitzung am 10. Juli auch zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes umfangreich Stellung genommen. Sie vertreten die Auffassung, dass das Gesetz – anders als bisher vorgesehen – der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Grund sei eine bei der Ausführung zu erwartende Belastung der Länderhaushalte – insbesondere bei der Beteiligung der Länder am geplanten Strukturfonds. Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die Laufzeit des Fonds auf fünf Jahre (2016-2020) zu begrenzen.


Zudem regt er an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche finanzielle Entlastungen der Krankenhäuser zu prüfen. Der Bundesrat setzt sich auch für eine Sonderregelung zur Investitionsförderung für Krankenhäuser in den neuen Ländern ein – die allerdings kaum im Sinne der Krankenhäuser sein dürfte. Die bisherigen Vorschläge zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Strukturfonds führten zu einem unsachgerechten Aufwuchs der Mittel für die Krankenhausfinanzierung.
Die Länder betonten, dass die Krankenhäuser zusätzliches Pflegepersonal benötigen, um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen. Sie dürften nicht darauf angewiesen sein, zusätzliche Patienten zu behandeln, um die steigenden Kosten für den bestehenden Personalstamm zu finanzieren.





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