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Das Geld muss der Leistung folgen

Berlin. Eine an die Realitäten der ambulanten Notfallversorgung angepasste Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen sei dringend geboten. Die Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Patienten würden aufgrund von Einwerbungen durch die Krankenhäuser die dortigen Notfallambulanzen aufsuchen, sei als polemisch und lebensfremd zurückzuweisen. Das erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum zur Diskussion über die Reform der Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen.
Der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, hatte die Zunahme ambulanter Notfallbehandlungen u.a. damit erklärt, "dass Kliniken immer öfter mit ihren Notfallaufnahmen um Patienten aus dem ambulanten Bereich werben" würden. Er warf den Krankenhausärzten auch vor, bei der Notfallversorgung unnötige Krankenhausaufenthalte zu veranlassen.


Baum verwies darauf, dass die Hauptversorgungslast in der ambulanten Notfallversorgung nachts und an Wochenenden mit 10 Millionen Patienten jährlich inzwischen die Krankenhäuser trügen. Dass die überwiegende Zahl der Patienten im Notfall die Krankenhäuser aufsuche, liege an deren Einschätzung, dass die Krankenhäuser rund um die Uhr kompetente und umfassende Hilfe leisteten.
Baum erklärte, die Sicherstellungszuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen sei eine Fiktion und nicht länger aufrecht zu erhalten. Die Realität sei eine primäre Zuständigkeit der Krankenhausambulanzen. Deshalb sei es folgerichtig, den ambulanten Notfallbereich so zu reformieren, dass die Leistungen, die die Krankenhäuser erbringen, direkt mit den Krankenkassen abgewickelt würden. Es gehe dabei nicht um eine Beschneidung der finanziellen Ressourcen bei den KVen, sondern einzig und allein um die Realisierung des Grundsatzes, dass das Geld der Leistung folgen muss.





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