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Krankenhausreform: weitere Schritte müssen folgen - Aufgabe bleibt: Daseinsvorsorge langfristig absichern

Berlin, 7.10.2015 - Als "Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen" hat der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser e.V, Bernhard Ziegler , das "Eckpunktepapier zum Änderungsbedarf des Entwurfs des KHSG" bezeichnet, auf das sich Bund, Länder und die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag verständigt haben.

 

Insbesondere die Einigung auf einen Pflegezuschlag ab 2017 werde ausdrücklich begrüßt, sagte Ziegler in Berlin. Auch die Verkürzung der Dauer des Fixkostendegressionsabschlages auf 3 Jahre sowie die Teilberücksichtigung der Wirkung von Tarifabschlüssen sei zu begrüßen.

Der IVKK führte die Änderungen auf die flächendeckenden und trägerübergreifenden Proteste der Krankenhäuser zurück. Damit sei zunächst das Schlimmste verhindert worden. "Umfangreiche Regelungen zur Notfallversorgung zeigen, dass der Gesetzgeber die Bedeutung dieser Thematik genauso sieht wie die Krankenhäuser", sagte Ziegler.

Es bleibe jedoch die Herausforderung der ungeklärten und unzureichenden Investitionskostenfinanzierung, um das Finanzierungssystem für Krankenhäuser auf eine langfristig tragfähige und am nicht kommerzialisierbaren Versorgungsauftrag orientierte Grundlage zu stellen. "Krankenhausversorgung ist ein Anspruch der Bürger an das Gemeinwesen und kein handelbares Produkt", betonte Ziegler. Diesen Grundsatz gelte es auch im Gesetzeswerk unmißverständlich zu verankern.





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