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MB: Bis Ende 2016 herrscht Klarheit

Berlin. Der Marburger Bund ist weiterhin zuversichtlich, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz Erfolg haben wird. Zwar habe der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Folgenabwägung den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, zugleich aber deutlich gemacht, dass mit der Entscheidung die Erfolgsaussichten der Hauptsache außer Betracht blieben. Der Beschluss sei in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert, so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. 

Das Bundesverfassungsgericht habe klar gestellt, dass es in einer vergleichsweise kurzen Frist bis Ende 2016 über die Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz entscheiden werde. Damit sei der von den Arbeitgeberverbänden propagierte Weg über die Arbeitsgerichte hinfällig. Es werde eine Grundsatzentscheidung über das Tarifeinheitsgesetz geben. Henke: „Das begrüßen wir ausdrücklich.“
Der Marburger Bund hatte am Tag des Inkrafttretens Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben und zugleich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen.





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