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Proteste erfolgreich - Kürzungen vom Tisch

Berlin. Die zahlreichen Gespräche mit Abgeordneten in Bund und Ländern, die vielen Aktionen der Krankenhäuser und schließlich auch die große Kundgebung im September am Brandenburger Tor in Berlin haben offensichtlich ein Umdenken bewirkt: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich auf erhebliche Änderungen am Gesetzentwurf für die anstehende Krankenhausreform geeinigt.
"Die vorgesehenen Änderungen schaffen die Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz der Reform in den Krankenhäusern." Das erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschafft (DKG), zu den von einer Bund-Länder Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Änderungen an der geplanten Krankenhausreform. Wichtig sei vor allem, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiter verfolgt würden und dass die 500 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag in den Krankenhäusern verblieben. Mit der neu vorgesehenen Tarifausgleichsrate werde der Preis-Tarifschere entgegengewirkt. Die Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Personalkosten würden damit deutlich verbessert. Auch die Förderprogramme für die Einstellung von Pflegekräften und Hygienepersonal seien wichtige Schritte zur Verbesserung der Personalsituation. "Die Sicherung von ausreichendem, gut qualifiziertem und motiviertem Personal ist eine zentrale Herausforderung für die Krankenhäuser und Voraussetzung für Qualität und Patientenorientierung" so Reumann.


Insgesamt wird die Finanzierung der laufenden Kosten der Krankenhäuser auf eine deutlich verbesserte Grundlage gestellt. Die jährlichen Vergütungsanpassungen werden von der Leistungsmengendegression freigestellt. Kliniken, die keine Leistungszuwächse haben, werden nicht länger durch geminderte Landesbasisfallwerte belastet. Die doppelte Degression, die zu geminderten Preisanpassungen auf der Landesebene und zu zusätzlichen Abschlägen in den Kliniken führt, wird beendet. Die DKG begrüßt auch, dass bei der Verlagerung der Fixkostendegression auf die Krankenhäuser, die zusätzliche Leistungen vereinbart haben, die Abschläge auf maximal drei Jahre begrenzt und erweiterte Ausnahmeregelungen ins Gesetz aufgenommen werden sollen. "Bei der praktischen Umsetzung muss allerdings sichergestellt werden, dass der zukünftig weiter steigende medizinische Versorgungsbedarf den Krankenhäusern sachgerecht und fair refinanziert wird" betonte Reumann.
Nicht weit genug gehen aus Sicht der Krankenhäuser die geplanten Änderungen bei der ambulanten Notfallversorgung. Gleichwohl stelle der vorgesehene vollständige Verzicht auf den 10prozentigen Investitionskostenabschlag bei den von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallleistungen einen ersten Entlastungsschritt für die Kliniken dar. Die vorgesehene gesetzliche Vorgabe an die gemeinsamen Selbstverwaltungspartner im Bewertungsausschuss (GKV/KBV/DKG), die ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser sachgerechter und differenzierter abzubilden, werde eine schwierige Aufgaben bleiben. Das Festhalten der Koalition am Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen gehe, so Reumann, "an der Versorgungsrealität vorbei. Die überwiegende Zahl der Leistungen wird in den Ambulanzen der Krankenhäuser erbracht. Wie bei anderen ambulanten Krankenhausleistungen auch, wäre die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen der einzig richtige Weg."
Ein wichtiges positives Signal für die Krankenhäuser seien die Ausnahmen bei den Leistungen für Asylbewerber aus Mehrerlösausgleichen und Mehrleistungsabschlägen.
"Auf der Schattenseite der Krankenhausreform bleibt die absolut unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, ihre Leistungsfähigkeit zu sichern, Qualität und Patientensicherheit weiter zu entwickeln, wird damit in Zukunft auch in hohem Maße vom Investitionsverhalten der Länder abhängen" mahnte der Präsident der DKG, Reumann.





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