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Hospizgesetz verabschiedet

Berlin. Der Bundestag hat am 6. November das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) verabschiedet. Am 27. November stimmte auch der Bundesrat zu. Es geht darin vor allem um die Einfügung des Palliativgedankens und der Sterbebegleitung in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sowie um eine bessere Vernetzung der beteiligten Berufsgruppen. Es geht aber auch darum, Hospizeinrichtungen finanziell besser auszustatten und Beratungsangebote auszubauen.


Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, dass der größte Teil der Sterbenden dennoch auch weiterhin keine professionelle Hospiz- und Palliativ-Begleitung bekommen werde. Von denjenigen, die diese Begleitung benötigten, erhielten sie bislang nur 20 Prozent. Für die übrigen 432.000 sterbenden Menschen werde sich kaum etwas ändern. Das sei die große Mehrheit von Menschen, die ihre letzte Zeit in Pflegeheimen oder zu Hause verbrächten. Das Gesetz könne daher niemals für eine flächendeckende Begleitung von sterbenden Menschen sorgen. Tatsächlich öffne sich die Kluft zwischen stationären Hospizen und Pflegeheimen noch weiter. Die Sozialkassen zahlten für die Sterbebegleitung in Pflegeheimen maximal 1.612 Euro monatlich. Die Leistung für die rund 200 Hospize würden dagegen um 1.500 Euro auf 8.000 Euro pro Monat steigen. Zwar könnten sich die ehrenamtliche Hospiz-Dienste über die Aufstockung um 370 Euro auf 2.110 Euro pro Sterbebegleitung freuen. Aber die ehrenamtlichen Sterbebegleiter seien niemals in der Lage, die riesige Versorgungslücke zu schließen. 2014 konnten sie 39.000 Sterbende begleiten."





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