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Bundesrat stimmt Pflegereform zu

Berlin. Der Bundesrat hat am 18. Dezember dem Pflegestärkungsgesetz II zugestimmt. Seit Einführung der Pflegeversicherung sei das die umfassendste Modernisierung.
Eingeführt werden u.a. ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren. Letzteres umfasst alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit, unabhängig davon, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf ersetzt. Dabei ist der Grad der Selbstständigkeit Maßstab für die Einstufung.


Gestärkt wird auch die soziale Absicherung pflegender Angehöriger. Verbesserungen gibt es in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Anfang 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aber auch aufgefordert, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Pflegebedürftige Menschen, die Sozialhilfe beziehen, dürften nicht schlechter gestellt werden. Den Kommunen und Ländern als Träger der Sozialhilfe dürften keine Mehrkosten entstehen. Das Gesetz soll nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in weiten Teilen im Januar 2016 in Kraft treten.





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