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Organspenden im Jahr 2015 stabil geblieben

Frankfurt am Main. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Organspender bundesweit um 1,5 Prozent von 864 im Vorjahr auf 877 leicht angestiegen. Insgesamt kamen in Deutschland 10,8 Spender auf eine Million Einwohner (2014: 10,7). Damit zeigt sich die Zahl der Organspender in diesem Jahr erstmals wieder stabil, nachdem sie in den Vorjahren zum Teil stark rückläufig war. Die Anzahl der in Deutschland gespendeten Organe lag im Jahr 2015 mit 2.900 Organen etwas niedriger als im Vorjahr (2014: 2.989). Eine mögliche Erklärung für den Rückgang der Zahl der gespendeten Organe bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Organspender sieht die DSO in dem zunehmenden Durchschnittsalter der Spender.


Da es für die Organspende keine Altersbegrenzung gibt, mit zunehmendem Alter jedoch die Wahrscheinlichkeit von Begleiterkrankungen zunimmt, sind insbesondere bei älteren Spendern häufig weniger Organe für eine Transplantation geeignet.

Im vergangenen Jahr konnten bundesweit 3.083 Organe transplantiert werden. Dieses Ergebnis liegt über der Zahl der in Deutschland entnommenen Organe, weil im Rahmen des internationalen Organaustausches über Eurotransplant 183 Organe mehr nach Deutschland vermittelt, als in die benachbarten Länder abgegeben wurden.

"Wir sehen es als die zentrale Aufgabe der DSO, das Personal in den Entnahmekrankenhäusern zu allen Fragen der Organspende zu informieren und im Spendeprozess - auch angesichts der Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern - zu entlasten", erklärte Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO.

Positiv bewertet die DSO, dass im Jahr 2015 die Summe der Organspende bezogenen Kontakte der Krankenhäuser zur Koordinierungsstelle um 3,4 Prozent auf 2.244 gestiegen ist (2014: 2.170). Dieser Trend ist vor allem dem zunehmenden Engagement der Kliniken ohne Neurochirurgie zu verdanken. In diesen Krankenhäusern kommen Organspenden verhältnismäßig selten vor. Aufgrund ihrer großen Anzahl ist es aus Sicht der DSO daher besonders bedeutend, dass vorhandene Möglichkeiten dort erkannt werden.

Ein wichtiger Meilenstein in der stetigen Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den rund 1.300 Entnahmekrankenhäusern und der DSO wurde durch die im November 2015 eingeführten Verfahrensanweisungen gemäß § 11 Transplantationsgesetz gesetzt. Diese richten sich an die Mitarbeiter der Krankenhäuser und der DSO.

Kritisch äußerte sich der der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, zu den Zahlen. "Ein Anstieg von 13 Organspendern im letzten Jahr ist unbefriedigend. Das ist nicht die Wende, die Bundesregierung und Bundestag mit der Novellierung 2012 erreichen wollten. Seitdem werden alle Krankenversicherten jedes zweite Jahr angeschrieben. Doch die dafür aufgewendeten 70 Millionen Euro zeigen keine Wirkung. Dieser Aktionismus hilft den 10.000 Schwerstkranken auf der Warteliste nicht. Die Gründe liegen auf der Hand. Die Menschen vertrauen dem derzeitigen Organspendesystem nicht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ist aufgefordert, noch bis zum Sommer einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Die Organspende gehört in staatliche Verantwortung, um so für Gerechtigkeit und Transparenz zu sorgen." 





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