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AK-Stents bei Koronargefäßstenosen generell ausgeschlossen

Berlin. Der Einsatz von antikörperbeschichteten Gefäßstützen (AK-Stents) ist für die Behandlung eines Großteils der Patienten mit Koronargefäßstenosen zukünftig nicht mehr Teil der stationären Behandlung. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Unberührt vom Ausschluss bleibt lediglich die Behandlung von Patienten, bei denen weder ein medikamentenbeschichteter Stent (DES) noch ein unbeschichteter Metallstent empfohlen wird.


AK-Stents wurden als mögliche Therapiealternative zu unbeschichteten Metallstents und zu DES entwickelt. Damit verbunden wurde die Erwartung, dass AK-Stents zügig einheilen und dadurch das Risiko einer Restenose (erneute Gefäßverengung) und einer Stentthrombose (eines Blutgerinnsels im Stent) verringert wird.
„Für keine der Patientengruppen konnte ein Nutzen dieser Stents gegenüber den Therapiealternativen belegt werden. Entsprechend dürfen – außer bei Patienten und Patientinnen, bei denen andere Stents nicht in Frage kommen – AK-Stents zukünftig nicht mehr eingesetzt werden“, so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.





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