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Fallpauschalen greifen zunehmend genauer

Berlin. Die Kosten von Krankenhäusern bei der Betreuung von Patienten werden durch die systematische Weiterentwicklung der Fallpauschalen zunehmend genauer abgebildet. Damit gehen extreme Kostenausreißer nach oben oder nach unten zurück, stellt ein aktueller Bericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft fest.
Der sogenannte Extremkostenbericht 2016 (Datenbasis 2014 von 241 Krankenhäusern, rd. 4 Mio. Fälle) zeige, dass die Belastung der untersuchten Krankenhäuser durch Kostenausreißer im Saldo von 30,7 Mio. Euro im Vorberichtszeitraum auf 5,3 Mio. Euro bei unterschiedlicher Verteilung zwischen den Krankenhäusern gesunken sei, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Der Extremkostenbericht sei somit ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des Systems.


Ein weiteres Ergebnis dieser bereits zum zweiten Mal vorgelegten Analyse: In der Kinderonkologie bilden die mittlerweile veränderten Fallpauschalen das Leistungsgeschehen jetzt besser ab als früher. Im Vorjahresbericht hatte es einen entsprechenden Auftrag zur Überprüfung der Fallpauschalen in diesem Bereich gegeben. Für die Selbstverwaltungspartner steht damit fest, dass es durch die jährliche Überprüfung und Anpassung der Fallpauschalen gelingt, das als lernendes System konzipierte Instrument immer zielgenauer auszurichten. Nichts destotrotz sind bestehende Kostenausreißer derzeit für die betroffenen Kliniken problematisch.
Der jährlich erscheinende sogenannte Extremkostenbericht (gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz) prüft systematisch, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit Kostenausreißern - Fälle mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen - konfrontiert sind. Im Rahmen der Analysen hatte das InEK gemäß den gesetzlichen Vorgaben detaillierte fallbezogene Kosten- und Leistungsdaten von Krankenhäusern erhoben, um beispielsweise die Kosten der Intensivstation oder die Personalkosten im OP-Bereich sachgerecht zu erfassen. Dabei konnten die Plausibilisierungsverfahren der Daten im Vergleich zum Vorjahresbericht 2015 deutlich verbessert werden. Durch den jetzt möglichen Zweijahresvergleich konnten die Ergebnisse außerdem fundierter als noch im letzten Jahr abgesichert werden.
Der Bericht für 2016 wird vom InEK unter www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2016/Extremkostenbericht_gem._17b_Abs._10_KHG veröffentlicht.





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