SKIP TO CONTENT

Nachricht

Referentenentwurf Pflegestärkungsgesetz III

Berlin. Die Referentenentwürfe für ein Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (PSG III) sowie für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind veröffentlicht.
Das BTHG ordnet die Leistungen der Eingliederungshilfe neu. PSG III überführt die leistungsrechtlichen Regelungen des PSG II, das auch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführt, in das Sozialhilferecht nach dem SGB XII. Dadurch müssen viele Regelungen angepasst werden. Da ab dem 1. Januar 2017 die leistungsrechtlichen Bestimmungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gelten, muss das PSG III bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Das Kabinett soll im Mai beschließen.


Schwerpunkt des PSG III ist neben der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XII die Ausweitung der kommunalen Steuerungs- und Planungskompetenz in der Pflege. Ziel ist, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich zuhause wohnen und leben können.





SKIP TO TOP