SKIP TO CONTENT

Nachricht

Grünes Licht für neue Antikorruptionsregeln

Berlin. Der Bundesrat gab außerdem grünes Licht für die Einführung von zwei neuen Straftatbeständen. Ärzte oder andere Angehörige eines Heilberufs, die sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Gleiche Strafen drohen Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung dafür versprechen, dass sie ihre Arzneimittel bevorzugen. Das Gesetz führt darüber hinaus einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Stellen ein, die Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Auch die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt.
In einer begleitenden Entschließung weist die Länderkammer darauf hin, dass bereits jetzt Strafbarkeitslücken im Gesetz absehbar sind. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht – etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel. Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen müsse deswegen nicht nur auf den Wettbewerbsschutz, sondern auch auf den Patientenschutz abstellen.


Der Bundesrat verweist zudem darauf, dass durch die enge Formulierung des Gesetzestextes u.a. Apothekerinnen und Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen herausfallen.





SKIP TO TOP