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NKG begrüßt Beschluss zur Verkleinerung des Investitionsstaus

Hannover. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hat den Beschluss der Landesregierung zum teilweisen Abbau des 1,7 Milliarden-Euro-Staus bei den Krankenhaus-Investitionsmitteln in Niedersachsen begrüßt. Aus Sicht der NKG kann dies aber nur der erste Schritt sein.
Beschlossen wurde die Schaffung eines Sondervermögens, um der gesetzlichen Pflicht zur Behebung des Investitionsstaus in den niedersächsischen Krankenhäusern zumindest teilweise nachkommen zu können. Die Landesregierung will die Mittel für die Umsetzung von Strukturmaßnahmen, die Bildung von Zentren, die Stärkung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sowie die Betriebsstellenzusammenlegungen einsetzen.


Aus Sicht der NKG ist allerdings eine nachhaltige Lösung des Grundproblems dringend erforderlich: Denn das Land Niedersachsen investiert Jahr für Jahr zu wenig Geld in den Erhalt und die Ausstattung der Krankenhäuser, obwohl es gesetzlich verpflichtet ist, für eine auskömmliche Ausstattung zu sorgen. „Ohne eine dauerhaft ausreichende Finanzierung ist der nächste Investitionsstau praktisch vorprogrammiert“, so der Vorsitzende der NKG, Dr. Hans-Heinrich Aldag.
Auch die jetzt beschlossene Schaffung des Sondervermögens hat nach Analyse der NKG einen „Pferdefuß“: So soll die öffentliche Hand (verteilt auf Land und Kommunen) zwar rund die Hälfte der jährlich etwa 32 Millionen Euro aufbringen, die andere Hälfte soll dem Vernehmen nach jedoch den Krankenhäusern an anderer Stelle entzogen werden.
„Es kann nicht sein, dass den Krankenhäusern die vom Land aufzubringenden finanziellen Mittel erst entzogen werden, um sie dann wieder an diese zu verteilen“, erläutert Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG. „Das Land ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Pflicht, eine dauerhafte Finanzierungslösung zu finden. Der erste Schritt ist getan, weitere müssen folgen“, betont Engelke.
Um das Problem der unzureichenden Krankenhaus-Investitionsfinanzierung nachhaltig zu lösen, forderte die NKG die Landessregierung auf, das jährliche Investitionsvolumen zu verdoppeln. „Nur so ist das erklärte Ziel der Landespolitik, die Sicherung einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung, auch tatsächlich zu erreichen“, führt Engelke aus.





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