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Qualitätsindikatoren: BÄK warnt vor Rückschritten bei der Sicherheitskultur

Berlin. Erheblichen Änderungsbedarf sieht die Bundesärztekammer (BÄK) bei dem Konzept der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für die Krankenhausversorgung. Das geht aus der Stellungnahme der BÄK zu dem Vorbericht hervor, den das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgelegt hat. Zwar sei es dem IQTIG innerhalb kurzer Frist gelungen, mit Hilfe von Literaturrecherchen, explorativen Berechnungen und bereits vorliegenden Qualitätssicherungsdaten potenziell geeignete Qualitätsindikatoren zu identifizieren, wie daraus aussagefähige Qualitätsprofile von Krankenhausfachabteilungen generiert werden sollen, bleibt aus Sicht der BÄK jedoch weitgehend unklar.

Besonders kritisch sieht Dr. Günther Jonitz, Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, die unzulässige Verkürzung des bisher erreichten Verständnisses von Patientensicherheit auf das Konstrukt einer „Patientengefährdung“. „Dies ist nicht nur methodisch fragwürdig, sondern würde auch einen Rückschritt für den Aufbau einer Sicherheitskultur bedeuten, die auf Prävention setzt und nicht auf Schuld und Sanktion“, so Jonitz. Darüber hinaus treibe das Konzept in seiner jetzigen Form den Trend zur Zentralisierung der Qualitätssicherung auf Bundesebene noch weiter voran, kritisiert Jonitz. Er bezieht sich dabei auf die Durchführung des Strukturierten Dialogs, der bisher als Verständigungsinstrument zwischen Krankenhäusern und regionalen Einrichtungen der Landesebene eingesetzt wird. Mit dem Konzept soll der Auftrag des Gesetzgebers (§ 136c SGB V) umgesetzt werden, den Landesbehörden Indikatoren für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung zur Verfügung zu stellen. Die Stellungnahme der Bundesärztekammer unter http://www.bundesaerztekammer.de/politik/stellungnahmen-zu-iqtig/chronologie/qualitaetsindikatoren. Hintergrund: Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vom 10. Dezember 2015 wurde der G-BA gesetzlich beauftragt, (planungsrelevante) Qualitätsindikatoren zu entwickeln, die als Kriterien und Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder geeignet sein sollen. Wenn zukünftig die Qualität ein Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung wird, muss die Überprüfung der krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben in den Krankenhäusern auf eindeutigen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Regelungen basieren und von einer neutralen Institution mit entsprechender Erfahrung in der Qualitätssicherung durchgeführt werden.





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