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Bürokratischer Super-GAU

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wertet die Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes zum Entlassmanagement als „Bürokratischen Super-Gau“. Sie habe das mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Entlassmanagement zu einem bürokratischen Monster für die Krankenhäuser gemacht, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. 38 Millionen Blatt Papier und rund 50.000 Zwangsregistrierungen von Krankenhausärzten im KV-System seien Wahnsinn.


Entgegen der gesetzlichen Vorgaben hätten Krankenkassen und Kassenärzte mit ihrer absoluten Mehrheit durchgesetzt, dass nunmehr jeder Patient in ein formales Entlassmanagement einbezogen werden müsse, ob er es brauche oder nicht. "Zu diesem formalen Entlassmanagement gehören Aufklärungsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben. Zeitlich bedeutet das, dass mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit gebraucht werden, das sind ca. 100.000 Arbeitstage. Entlassmanagement ist gut und richtig, aber nur für die Patienten, die es brauchen", so Baum.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie können Krankenhäuser Entlassrezepte für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und andere veranlasste Leistungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Ohne, dass es für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Arzneimittel gebraucht wird, haben GKV und KBV mit ihrer Mehrheit vorgegeben, dass die Krankenhausärzte über die lebenslange Arztnummer der KVen zwangserfasst werden müssen. "Der enorme bürokratische Aufwand erfordert einen zeitlichen Vorlauf, der dazu führt, dass die Vorteile des Entlassmangements, wie z.B. AU-Bescheinigungen und Entlassrezepte, erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten können ", erklärte Baum.





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