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Fallpauschalenkatalog 2017 greift Pflegebedarfsfaktoren auf

Berlin. Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Fallpauschalenkatalog für 2017. Er greife
mit dem Modell der Pflegebedarfsfaktoren einen bedeutenden Vorschlag des Deutschen Pflegerats umfassend auf, betonte Andrea Lemke, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR) sowie Mitglied der DPR Fachkommission DRG.
 
„Mit dem neuen Fallpauschalenkatalog schreitet die vom Deutschen Pflegerat eingehend geforderte Verbesserung der Abbildung des Pflegebedarfs von Patienten und damit der pflegerischen Leistungen im Krankenhaus einen großen Schritt voran. Das führt zu einer gerechteren Darstellung der pflegerischen Leistungen im Finanzierungssystem der Krankenhäuser“, ergänzt Dr. Patrick Jahn als wissenschaftlicher Leiter der DPR Fachkommission DRG.

Dr. Jahn weiter: „Das muss dann aber auch in der Pflege ankommen“.
 
Mit der jetzt vorgesehenen Umsetzung der Pflegebedarfsfaktoren gehe eine Aufwertung des Barthel-Indexes und weiterer Indizes für Funktionseinschränkungen einher, so Dr. Jahn. Vorteile für die professionell Pflegenden sieht er auch bei der geplanten individuellen Bewertung pflegerelevanter Diagnosen sowie der weitergehenden Analyse der OPS Kodes der Pflegestufen bzw. bei den ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegegraden der Pflegeversicherung.
 
Einen erheblichen positiven Effekt sieht Dr. Jahn letztlich auch in der im Fallpauschalenkatalog 2017 veränderten Sachkostenkalkulation, die insbesondere zu einer Aufwertung von DRG mit geringen Sachkosten, aber einem zugleich hohen Pflegekostenanteil, führt.
 
„Entscheidend für den Erfolg des neuen Katalogs ist es, ob die dadurch im Finanzierungssystem gerechter abgebildeten pflegerischen Leistungen in ihren Finanzströmen auch tatsächlich im Bereich der Pflege ankommen oder nicht“, sind sich Lemke und Dr. Jahn einig.





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