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Selbstverwaltung wird stärker beaufsichtigt

Berlin. Das Bundeskabinett hat das GKV- Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschlossen. Es soll aber nicht, wie der Titel vermutet, die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stärken, sondern die Aufsicht über Organe der Selbstverwaltung verstärken. Das Gesetz regelt die Haushalts-, Wirtschaftsführungs- und Berichtspflichten für alle Spitzenorganisationen auf Bundesebene in derselben Weise. Für Rücklagen und Betriebsmittel gibt es ebenfalls für alle einheitlich präzise Vorgaben.


Die bisherige Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium oder das Bundesversicherungsamt wird durch die Etablierung einer regelmäßigen externen Prüfung ersetzt. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), deren Führungsverhalten und –verhältnisse sicher als Auslöser für das Gesetz gelten können, gibt es außerdem weitere Änderungen, wie die Vorgabe, dass es künftig drei Vorstände geben soll, von denen einer bezüglich der Versorgungsbereiche eine neutrale Person sein soll. Bisher war diese Anzahl eine Kann-Regel. So soll ein Konfliktlösungsmechanismus etabliert werden. Regelungen gibt es auch zu den notwendigen Mehrheitsverhältnissen bei der Wahl des Vorstandsvorsitzenden und zu einem notwendigen konstruktiven Misstrauensvotum bei Abwahl eines stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Künftig sollen die Vertreterversammlungen mehr Rechte auf Einsicht in Unterlagen erhalten und es soll auch schriftliche Berichte geben.
Erste Beratungen im Bundestag und Bundesrat sind für Mitte Dezember vorgesehen.





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