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DGPPN: Selbstverwaltung steht jetzt in der Pflicht

Berlin. Die DGPPN sieht mit dem PsychVVG grundlegende Forderungen erfüllt, gleichzeitig aber auch Risiken bei der Umsetzung. Mit dem Gesetz trage die Bundesregierung der Tatsache Rechnung, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen auf ein Entgeltsystem angewiesen sind, das ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf nehme zentrale Forderungen auf, welche die DGPPN gemeinsam mit vielen weiteren wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden seit Monaten gestellt habe.
„Der Gesetzgeber hat sich von einem starren Preissystem verabschiedet und ein Budgetsystem geschaffen, welches den Kliniken die Möglichkeit gibt, auf der Verhandlungsebene regionale und strukturelle Besonderheiten geltend zu machen“, stellt DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth fest. Gleichzeitig öffne das Gesetz die Versorgungsstrukturen und schafft die Möglichkeit einer stationsäquivalenten Behandlung im häuslichen Umfeld – was für Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders wichtig ist.


Die Politik hat aus Sicht der DGPPN zwar wichtige Weichen für ein zukunftsfähiges Entgeltsystem gesetzt, aber grundsätzliche Fragen noch offen gelassen. Deshalb steht nun die Selbstverwaltung in der Pflicht „Sie muss dafür sorgen, dass die Ziele des PsychVVG in der Versorgung auch tatsächlich umgesetzt werden. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Personalausstattung zu, die es gemeinsam mit den Fachgesellschaften zu definieren gilt. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss verbindliche Vorgaben machen, damit die Kliniken eine leitlinien- und bedürfnisgerechte Versorgung umsetzen können“, fordert der Präsident Elect der DGPPN, Prof. Dr. Arno Deister aus Itzehoe. Weiterhin problematisch sieht die Fachgesellschaft die nicht verbindliche Ausfinanzierung des Personals. Sie wird die Umsetzung des PsychVVG in die Versorgung deshalb kritisch begleiten und gestalten.





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