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Patientenrechte gebündelt

Berlin. Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Er fasst alle in den verschiedenen Gesetzbüchern vorhandenen Regelungen zusammen und fügt auch neue Rechte hinzu. So wird im Bürgerlichen Gesetzbuch alles zum Behandlungsvertrag gebündelt. Basis des Entwurfs sind die Eckpunkte, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CDU), bereits im März vorigen Jahres vorgelegt hatte. Vorschläge von 10 Bundesländern aus dem Herbst vorigen Jahres fanden dagegen kaum Berücksichtigung.
Des einen Recht, des anderen Pflicht:


Die Krankenkassen müssen künftig Versicherten bei Auseinandersetzungen im Falle von Behandlungsfehlern zur Seite stehen. Derzeit können sie das zwar auch, haben aber nicht die Pflicht dazu.
Außerdem werden die Kassen verpflichtet, innerhalb eines festgelegten Zeitraums über genehmigungspflichtige Leistungen, etwa Rehabilitationen, zu entscheiden. Forderungen aus dem Krankenhausbereich gehen hier allerdings weiter. Hier wird angestrebt, dass der behandelnde Klinikarzt entscheidet – wie es auch der niedergelassene Arzt bei Einweisung ins Krankenhaus darf.
Explizit festgeschrieben werden soll eine Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern – eine Regelung, die von den Leistungserbringern naturgemäß kritisch gesehen wird. Lässt sie doch vermuten, dass damit die Zahl solcher Verfahren ansteigt, und damit auch die Höhe der Prämien, die für Haftpflichtversicherungen zu zahlen sind.
Präziser gefasst werden sollen die Informations- und Aufklärungspflichten der Ärzte.  
Die Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, Fehlermeldesysteme einzurichten. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag entsprechende Minimalstandards dafür und für ein Risikomanagement festzulegen.
Opposition und Patientenverbände kritisieren den Entwurf als völlig unzureichend. Sie fordern u.a. einen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern, einen in verständlicher Sprache formulierten Patientenbrief und eine zentrale Stelle für die Registrierung von Behandlungsfehlern.



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