Bundeskabinett beschließt Entgeltgesetz für psychiatrische Einrichtungen
Berlin. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein neues pauschalierendes Entgeltsystem in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) beschlossen. Es soll den Rahmen für ein modernes, Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit förderndes Vergütungssystem setzen.
Mit dem Gesetz sollen tagesbezogene Pauschalen eingeführt werden. Sie sollen die Voraussetzungen für einen effizienteren Ressourceneinsatz schaffen und Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen verbessern, wie Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erläuterte.
Das neue Entgeltsystem wird im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase) eingeführt.
Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psycho-somatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich der Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen. Diese sind dann in Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung umzusetzen. Er soll auch Empfehlungen für die Personalausstattung der Einrichtungen abgeben. Deadline für Einführung dieser Maßnahmen und Empfehlungen ist spätestens der Beginn der Konvergenzphase des Psych-Entgeltsystems am 1. Januar 2017.
Das neue Entgeltsystem soll bis zum 30. September dieses Jahres von den Selbstverwaltungspartnern auf der Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung) erarbeitet werden.
Mit der Entwicklung ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus beauftragt. Die Kalkulation erfolgt auf der Grundlage empirischer Daten von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Zu prüfen ist, ob neben tagesbezogenen Entgelten für bestimmte Leistungen auch fall- oder zeitraumbezogene Entgelte möglich sind.
www.bundesgesundheitsministerium.de
Montag, den 23. Januar 2012 um 17:28 Uhr