DKG: Nicht so schnell!
Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert, dass mit dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss für das Psych-Entgeltgesetz keine sachgerechte und bessere Finanzierung der Psychiatrie möglich sein wird. Entgegen der gesetzlichen Zusage von 2009, die Grundlohnratenbudgetierung abzuschaffen, werde für das Startjahr des neuen Entgeltsystems 2013 an der leistungsfeindlichen und sachfremden Deckelung festgehalten.
Auch die vorgesehenen Absenkungen der Preise, der Basiswerte, zu Lasten aller Krankenhäuser, wenn mehr Patienten zu versorgen sind, müssten als leistungsfeindliches Kollektivhaftungssystem abgelehnt werden. „Ein leistungsorientiert aufgebautes, aber letztlich nicht leistungsgerecht finanziertes Entgeltsystem kann nicht akzeptiert werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er kritisierte auch den mit dem neuen System verbundenen massiven bürokratischen Datenerfassungsaufwand.
Die Forderung der Krankenhausträger: Die Grundlohnbudgetierung muss – wie beim somatischen Fallpauschalensystem – auch für das neue Psychiatrieentgeltsystem abgeschafft werden. Nur dann könnten die Krankenhäuser den Weg weiter mitgehen.
Baum verwies darauf, dass es für die Überführung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser in ein Entgeltsystem mit bundeseinheitlich kalkulierten behandlungsabhängigen Tagespauschalen weltweit kein Vorbild gibt. Die Besonderheit der psychiatrischen Versorgung mache Sorgfalt vor Schnelligkeit zum obersten Gebot. Am Ende müsse eine sachgerechte und bessere Finanzierung der Psychiatrie herauskommen. Dies sei bei dem mit diesem Gesetz vorgelegten Finanzierungsrahmen leider nicht der Fall.
Von der Reform der Vergütungssystematik sind jährlich fast 1 Mio. Patienten betroffen, die in den 402 Fachabteilungen und 336 Fachkliniken für Psychiatrie und Psychosomatik behandelt werden. Das gesamte Finanzvolumen liegt bei 6 Mrd. Euro.
Montag, den 23. Januar 2012 um 17:27 Uhr