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Pflegereform – reduzierte Variante

Berlin. Das „Jahr der Pflege“ ist vorbei. Das Jahr des Pflegegesetzes hat begonnen. Sehr ergiebig scheint es nicht zu werden. Nachdem die Regierungskoalition mit Ach und Krach Ende 2011 ein paar Eckpunkte konsentieren konnte, gibt es nun einen ersten Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dabei geht es allerdings nur um eine abgespeckte Variante des geplanten Gesetzes, einen Teil 1, der Mitte dieses Jahres in Kraft treten soll.

Die Ziele:
Pflegebedürftige erhalten bedarfsgerechte Leistungen. Den Bedürfnissen der Demenzkranken soll besser entsprochen werden. Das bedeutet u.a. verbesserte Leistungen für diese spezielle, wachsende Gruppe, die schon vor Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes kurzfristig gewährt werden sollen, die Aufnahme der Betreuungsleistungen als Bestandteil in die Leistungen der Pflegeversicherung, Wahlmöglichkeit für Pflegebedürftige zwischen Leistungspaketen und Zeitkontingenten und individuelle Vereinbarungen darüber mit Pflegediensten. Die Rehabilitation soll gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verhindern. Die Förderung neuer Wohnformen steht im Programm.  In den Heimen soll die medizinische Versorgung verbessert werden.
Dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen werden „servicefreundliche“ und fristgerechte Begutachtungen und Entscheidungen abgefordert. Pflegebedürftige sollen besser beraten werden.
Zum Bürokratieabbau wird es ein gesondertes Papier geben.
Wichtiges Anliegen des Gesetzes ist die stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger. Pflegezeiten sollen leichter gewährt werden können. Das Gesetz will auch dafür sorgen, dass es ihnen einfacher gemacht wird, Rehamaßnahmen in Anspruch zu nehmen – auch gemeinsam mit den zu pflegenden Angehörigen. Werden gleichzeitig mehrere Angehörige gepflegt, soll dies in der Rentenberechnung einen Niederschlag finden. Die Förderung von Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige gehört ebenfalls zum Gesetzespaket.
Ziel ist es auch, die Attraktivität der Pflegeberufe zu verbessern.
Die Finanzierung der Pflege soll auf eine zukunftssichere Basis gestellt werden.

Den zweiten Teil der Reform übernimmt das Bundesfinanzministerium. Hier geht es u.a. um die Einführung einer freiwilligen, privaten Zusatzversicherung, ähnlich der (inzwischen umstrittenen) Riester-Rente. Diese müsste dann steuerlich gefördert werden.

Vermutet wird, dass durch die Zweiteilung des Gesetzes die Zustimmungspflicht der Länder auf einen Teil begrenzt werden soll.

Was noch immer fehlt, ist die notwendige neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Er ist wichtig zur Definition von Leistungen und entsprechend für deren Finanzierung. Die Gründung eines Beirats, der diese Aufgabe übernimmt, war für Januar geplant. Der zunächst als Vorsitzender genannte Jürgen Gohde, Vorsitzender des Kuratoriums deutsche Altershilfe, ist dem Bundesgesundheitsministerium aber im vergangenen Dezember abhandengekommen. Er hatte als Begründung für seine Ablehnung genannt, er sehe kein klares Finanzierungskonzept. Gohde galt als erste Wahl. Er hatte schon unter  der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an diesem Problem gearbeitet. Nun wird es eine Doppelspitze bestehend aus Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, und Klaus Dieter Voß, ehemals Vorstand des GK-Spitzenverbands, richten.

Ohne also schon den notwendigen Finanzaufwand zu kennen, wird aber der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zur Finanzierung der geplanten Leistungsverbesserungen um 0,1 Prozentpunkte – das sind rund 1,1 Mrd. Euro – steigen.  Allerdings sind Experten der Ansicht, dass allein die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Leistungen in Höhe von drei Mrd. Euro auslöst.



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