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Marburger Bund fordert Personalvorgaben für Pflege und Ärzte



Berlin. Der Marburger Bund hat begrüßt, dass Pflegepersonaluntergrenzen als Maßnahme zur Qualitätssicherung gesetzlich verankert werden sollen. Er fordert aber auch entsprechende Mindestvorgaben für den ärztlichen Dienst. Eine ausreichende Qualität medizinischer und pflegerischer Leistungen könne nur mit einer ausreichenden Personalausstattung einhergehen, bekräftigte der MB in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zu Pflegepersonaluntergrenzen.



Die Erfahrungen mit den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zur Abrechnung von Krankenhausleistungen hätten gezeigt, welche unerwünschten Wirkungen entstünden, wenn es keine verbindlichen Personalmindeststandards gebe. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Krankenhauspersonals, müssten beseitigt werden. 

Die von der Regierungskoalition geplanten Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen waren am 24. April 2017 in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten als  Änderungsantrag eingebracht worden.







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