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Kabinett beschließt Krebsfrüherkennungsgesetz

Berlin. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärte dazu, Deutschland stehe angesichts des demographischen Wandels vor wachsenden Herausforderungen in der Krebsbekämpfung. Eine Krebsfrüherkennung, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspreche, und eine Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister seien deshalb unverzichtbar.

Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf ist der Nationale Krebsplan, den das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert hatte. Ziel ist ein effektives, aufeinander abgestimmtes und zielorientiertes Handeln bei der Bekämpfung von Krebs.

Der Gesetzentwurf greift zwei zentrale Bereiche der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans auf, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht:

Angesichts steigender Zahlen von Neuerkrankungen wird die Krebsfrüherkennung wichtiger. Hier soll das Gesetz die Strukturen, die Reichweite, Wirksamkeit und Qualität der bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote nachhaltig verbessern. Um die Menschen besser zu erreichen, sollen sie künftig persönlich zur Krebsfrüherkennung eingeladen werden. Gleichzeitig werden die Informationen über Krebsfrüherkennung verbessert und eine stringente Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennungsprogramme eingeführt.

Im zweiten Schwerpunkt sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Länder Flächen deckend klinische Krebsregister mit einem festgelegten Aufgabenprofil einrichten. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere die möglichst vollzählige Erfassung und Auswertung der Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung. Damit kann die Qualität der onkologischen Versorgung in allen Behandlungsphasen sektorenübergreifend dargestellt, bewertet und verbessert werden. Da die klinischen Krebsregister der Qualitätssicherung dienen, werden sie zukünftig überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Hierfür hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Fördervoraussetzungen zu bestimmen, die Mindeststandards für die Arbeit der klinischen Krebsregister absichern. In einer Reihe vor allem ostdeutscher Länder gibt es bereits Krebsregister. Hier soll insgesamt dann eine Vereinheitlichung stattfinden.

Für den Gesetzentwurf gibt es viel Zustimmung. Kritisiert werden u.a. aber die langen Zeiträume, in denen die Umsetzung erfolgen soll. So sollen die Einladung der Versicherten zur Vorsorge erst ab 2016 und die Krebsregister der Bundesländer erst ab 2018 realisiert sein. Kritisch gesehen wird auch u.a. von den Krankenkassen, dass kein zentrales Krebsregister vorgesehen ist. Gestritten wird auch noch über die Finanzierung, die bisher die Krankenkassen übernehmen sollen.





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