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Vorübergehend Zulassungssperre beschlossen

Berlin. Seit dem 6. September Tag gilt in der ärztlichen Bedarfsplanung eine Zulassungssperre für noch nicht beplante Arztgruppen. Das Entscheidungsmoratorium hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenumssitzung beschlossen. Der Beschluss gilt auch für die Genehmigung von Anstellungen in Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten.

Der Hintergrund: Ab 1. Januar 2013 werden auch Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte und Pathologen sowie Transfusionsmediziner in die Bedarfsplanung einbezogen. Die Übergangsregelung bleibt daher bis zum 1. Januar 2013 in Kraft. Ziel ist es, zu verhindern, dass davor noch alle zulassungswilligen Ärzte der neun bisher nicht beplanten Fachgruppen durch die Landesausschüsse zugelassen werden müssen. Das könnte ansonsten zu einer künftig regionalen Überversorgung führen.

GBA-Chef Josef Hecken erklärte, es gebe begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass es zu einem nicht sachgerechten Anstieg von Zulassungsanträgen kommen könnte, sobald die Planungsabsicht bekannt sei. Die Zulassungssperre sei eine zumutbare Übergangsregelung und diene auch der Chancengerechtigkeit in den fraglichen Arztgruppen.

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat dem GBA zur Aufgabe gemacht, die Bedarfsplanung der Ärzte bis Anfang 2013 grundlegend zu reformieren. Das wird das Gremium im Wesentlichen auch realisieren. Dabei geht es maßgeblich um die Festlegung neuer Planungsbereiche, die Definition von Arztgruppen sowie um die entsprechenden Verhältniszahlen bezogen auf die Einwohner im jeweiligen Planungsbereich.





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