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DRG-Katalog 2012 vorgelegt

Siegburg. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus InEK hat den Entwurf des G-DRG-Fallpauschalenkatalogs 2012 und Kalkulationsergebnisse für Ausbildungskosten, Aufwandserstattung, Postmortalspende sowie erste Ergebnisse der Probekalkulation Psychiatrie vorgestellt. Nach der jährlichen Überarbeitung des Katalogs ergeben sich maßvolle Anpassungen.

So wird es für das kommende Jahr 1.193 Fallpauschalen (in 2011: 1.194) und 150 Zusatzentgelte (in 2011: 146) zur Abbildung stationärer Leistungen geben. Es wurden Fallpauschalen hinzugefügt und andere gestrichen. Schwerpunkte der klassifikatorischen Weiterentwicklung lagen vor allem in der Intensivmedizin, bei den Extremkosten, der Behandlung von Kindern und es sollten Konfliktpunkte bei der Kodierung entschärft werden. Zum ersten Mal hat das InEK Zusatzentgelte für hochaufwändige Pflege kalkuliert. Das Institut hat die Behandlungskosten von 245 Krankenhäusern berücksichtigt, darunter 11 Universitätskliniken.

Zum zweiten Mal stellte das InEK auch die Ergebnisse der Kalkulation der Ausbildungskosten (Par. 17 a Abs. 4b KHG) vor. Für Gesundheits- und Krankenpflege sowie für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege für mit einem Krankenhaus verbundene Ausbildungsstätten gibt es Kalkulationswerte. Es liegen einen Kalkulationswert für Deutschland sowie Werte für vier Bundesländer vor. Bundesweit wurden auch die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung für Krankenpflegehelfer kalkuliert. Für die anderen Ausbildungsberufe und die übrigen Bundesländer war eine Kalkulation mangels ausreichender Beteiligung nicht möglich.

Für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen legte das InEK ebenfalls eine Probekalkulation vor. Basis sind hier die Daten aus 46 Einrichtungen. Derzeit kann aber noch keine Aussage für die künftige Gestaltung des Fallpauschalensystemsin diesem Bereich getroffen werden

Die künftigen Investitionsbewertungsrelationen befinden sich derzeit im Pretest. Die für 2012 geplante Einführung wird sich aber vermutlich auf 2013 verschieben. Die Selbstverwaltungspartner hatten Anfang dieses Jahres das Bundesgesundheitsministerium informiert, dass die Entwicklung eine planmäßige Einführung nicht erlaubt.

Der Katalog muss noch von den Vertragsparteien – GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft – verabschiedet werden. Die endgültige Abstimmung soll im Rahmen eines Spitzengesprächs am 22. September erfolgen. 



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