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MB fordert sechs Prozent mehr Gehalt

Berlin. Die Tarifspirale dreht sich weiter. Weniger Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst, praxisgerechte Regelungen zur Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen und sechs Prozent mehr Gehalt - das sind zentrale Forderungen der Ärztegewerkschaft Marburger Bundes (MB) in den anstehenden Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die rund 50.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Die erste Verhandlungsrunde ist für den 10. Januar 2013 in Düsseldorf angesetzt. Verhandlungsführer des Marburger Bundes in der Tarifrunde mit der VKA ist Rechtsanwalt Rolf Lübke, Geschäftsführer des MB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und Mitglied der Kleinen Tarifkommission des MB-Bundesverbandes.

Die Arbeitsbelastung der Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern sei vor allem durch die Vielzahl unbesetzter Stellen weiter gestiegen. Deshalb müssten jetzt die Voraussetzungen zur Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit praxisgerecht bereinigt werden, erklärte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die Forderung nach einer linearen Erhöhung der Gehälter um sechs Prozent sei angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Ärzte absolut gerechtfertigt. Sie passe angesichts der wirtschaftlichen Lage auch in die Zeit.

Henke: „Wir werden nicht akzeptieren, dass der Orientierungswert von 2 Prozent, den das Statistische Bundesamt als Kostenentwicklung der Krankenhäuser für den Zeitraum von Mitte 2011 bis Mitte 2012 berechnet hat, zum Maßstab der Tarifentwicklung gemacht wird." Maßstab sind für den MB die Gehälter anderer entsprechend qualifizierter Berufe. Das Vergleichsbeispiel Henkes: Entwickler neuer Finanzprodukte.

Für die anstehenden Tarifverhandlungen fordert die Gewerkschaft auch, dass bei Einführung von Arbeitszeitmodellen, mit denen die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten wird, ein Betriebsarzt eingebunden wird. Die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit will der MB für alle Bereitschaftsdienststufen einheitlich und direkt im Tarifvertrag regeln.

Eine weitere Forderung betrifft die Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenze. Die Opt-out-Regelung hat der Marburger Bund gekündigt, will damit aber die weitere Möglichkeit zum Opt-out nicht ausschließen. Er will neben der Reduzierung der Höchstarbeitszeitgrenze aber eine zusätzliche Vergütung von 400 Euro brutto im Monat für die individuelle Bereitschaft des Arztes zum Opt-out erreichen.

Gefordert wird ebenfalls erneut ein eigener Tarifvertrag analog dem TV-Ärzte/VKA für die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.





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