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Immer wieder neu: Diskussionen um die Prävention

Berlin. Nun soll eine Ständige Präventionskonferenz beim Bundesgesundheitsministerium eingerichtet werden. Ein entsprechender Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitswesen (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention) liegt vor. Danach soll die Ständige Konferenz alle vier Jahre darüber berichten, wie sich Gesundheitsförderung und Präventionsziele entwickeln und umgesetzt werden.

Innerhalb der geplanten Präventionsstrategie sollen vor allem die niedergelassenen Ärzte zu Hauptakteuren werden und ihren Patienten verstärkt Gesundheitsförderung empfehlen. Diese Empfehlungen sollen für die Krankenkassen dann Basis der Entscheidung sein, ob sie eine bestimmte Leistung als Primärprävention finanzieren.

Man kann zuversichtlich annehmen, dass diese Idee des Gesetzgebers noch Diskussionen auslösen wird. Die Krankenkassen haben sie bereits als falschen Ansatz kritisiert. Ob aus dem Gesetzentwurf tatsächlich noch in diesem Jahr ein Gesetz wird, scheint fraglich. Da sich nach der Wahl in Niedersachsen die Kräfteverhältnisse im Bundesrat verändert haben, könnte das Vorhaben dort in den Vermittlungsausschuss geschoben werden. Nicht nur die SPD-geführten Länder haben einiges am Gesetzentwurf auszusetzen. Dabei geht es u.a. um die Frage: Präventionsempfehlung durch die niedergelassenen Ärzte als zu berücksichtigen oder – mit ärztlicher Bescheinigung – durch die Kassen grundsätzlich zu bezahlen? Oder: Aufstockung des Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus Mitteln der GKV?

Für Stellungnahmen der Verbände und Organisationen wurde die Deadline bereits auf den 1. Februar gelegt. Trotz des offensichtlichen Diskussionsbedarfs will das Bundeskabinett offenbar schon am 6. März beschließen, möglicher weise eher.





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